DIE BESTIMMUNGEN

An Feiertagen und bei Unpässlichkeiten besteht die Möglichkeit die Lektion nachzuholen, wenn sich die/der SchülerIn mindestens 24 Stunden vorher abgemeldet hat.

Es besteht kein Anspruch auf Rückvergütung.

Während Schulferien (siehe oben) und an Feiertagen (Ausnahme 1. November & 8. Dezember) findet kein Unterricht statt.

(Ferienplan Stadt Luzern)

Das Schulgeld muss bei Trimesterbeginn einbezahlt sein.

Die Gesangsschule VOCAL STUDIO lehnt jede Haftung ab.